Mit Auftragserteilung an den Texter Nikolai Sroka erkennen meine Auftraggeber folgende AGB an (gültig ab 01.01.2017):

 

AGB von Nikolai Sroka

 

I. Urheber- und Nutzungsrechte

I.1 Alle Arbeiten des Urhebers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Texte und Konzepte des Autors dürfen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Texters verändert werden. Dies gilt für alle Original-Texte als auch für Reproduktionen. Die Nachahmung von Textteilen und Texten ist unzulässig.

I.2 Der Auftraggeber erhält, die für den Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Je nach Vereinbarung handelt es sich dabei um einfache Nutzungsrechte, d. h. eine Weitergabe der Texte an Dritte darf nur nach einer schriftlichen Genehmigung des Autors erfolgen. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

I.3 Die Mitarbeit oder Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars.

I.4 Der Texter hat das Recht auf Urhebernennung.

 

II. Honorar und Vergütung

II.1 Sofern zwischen Texter und Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Anfertigungen des Texters (Texte, Konzepte usw.) kostenpflichtig.

II.2 Nach Erhalt der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber automatisch die einfachen Nutzungsrechte an allen erworbenen Arbeiten. Die Bezahlung erfolgt in der Währung „Euro“.

II.3 Werden die Arbeiten des Autors in einem größeren Umfang genutzt, als es ursprünglich vereinbart, so kann Schadensersatz fällig werden. Der fällige Schadensersatz beläuft sich auf die Differenz zwischen der ursprünglich gezahlten und der höheren Vergütung.

III.4 Die vereinbarte Vergütung ist ohne Abzüge bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

 

III. Zusätzliche Leistungen

III.1 Zusatzleistungen, wie Änderungen von Texten und Konzepten werden je nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet. Die genauen Kosten werden, wenn möglich, vorab mit dem Kunden besprochen. Angebrochene Stunden werden dabei immer auf die volle Stunde aufgerundet und mit dem Stundesatz multipliziert.

III.2 Werden Fremdleistungen für die Erfüllung eines Auftrags benötigt, so ist der Texter berechtigt, die Fremdleistung im Namen und im Auftrag des Kunden zu bestellen (z. B. Bilder, Druckaufträge usw.). In diesem Fall wird eine Vollmacht des Auftraggebers vorausgesetzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten für die Fremdleistung in vollem Umfang zu übernehmen.

 

IV. Eigentumsrechte

IV.1 Bei allen Arbeiten des Texters verbleiben die Eigentumsrechte beim ihm. Der Auftraggeber erhält nach der Bezahlung, sofern nichts anderes vereinbart, die einfachen Nutzungsrechte.

IV.2 Werden die Arbeiten des Texters auf dem Postweg versand, so geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

 

V. Haftung und Haftungsbeschränkungen

V.1 Schadensersatzansprüche gegenüber Nikolai Sroka, die aus dem Vertrag, bei Verschulden bei Vertragsschluss, bei einer positiven Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit sowie einer unerlaubten Handlung entstehen, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Texter können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

V.2 Alle Arbeiten des Texters werden von Auftraggeber vor einer Veröffentlichung auf formale und sachliche Fehler hin überprüft und genehmigt. Nach der Genehmigung haftet der Auftraggeber für die formelle und sachliche Richtigkeit der Texte.

V.3 Vom Texter wird keine rechtliche Prüfung der Texte vorgenommen. Der Autor haftet somit nicht für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit und er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten.

V.4 Solange nichts anderes vereinbart, sind offensichtliche Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung der Arbeiten beim Texter schriftlich zu beanstanden. Alle anderen Mängel verjähren gemäß des gesetzlichen Verjährungsbeginns nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, die der Texter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht haben. Bei Schadensersatzansprüchen gegen den Autor gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

VI. Künstlerische Freiheit

VI.1 Bei allen Ausführungen des Texters besteht Gestaltungsfreiheit. Arbeiten des Texters können nicht hinsichtlich ihrer künstlerischen Gestaltung reklamiert werden. Sollte der Auftraggeber nach der Freigabe von Texten und Konzeptionen Änderungswünsche haben, so trägt dieser die Mehrkosten. Der Vergütungsanspruch gilt auch für bereits angefangene Arbeiten des Texters.

VI.2 Sorgt der Auftraggeber mit seinem Verhalten dafür, dass ein Auftrag nur unter Verzögerung durchgeführt werden kann, so kann der Texter eine höhere Vergütung verlangen. Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, so kann auch Schadensersatz fällig werden.

VI.3 Falls der Auftraggeber dem Texter Vorlagen Dritter überreicht, so versichert der Auftraggeber, dass er über die nötigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Sollte der Auftraggeber nicht zu Weitergabe und Verwendung fremder Materialien berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber den Autor von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

VII. Schlussbestimmung

VII.1 Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Böblingen.

VII.2 Die Unwirksamkeit einer Bedingung schränkt die Gültigkeit einer anderen Bedingung nicht ein.

VII.3 Diese AGB basiert auf dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland.